Richtlinien

der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen

Main-Mömling-Elsava

(Elsenfeld, Erlenbach am Main, Mömlingen und Obernburg)

Gründungsdokument vom 20.10.2015/24.01.2016

  1. Präambel

In der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) Main-Mömling-Elsava schließen sich Kirchen und christliche Gemeinschaften zusammen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen. Gemeinsam wollen sie die eine Kirche Christi bezeugen und erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Die Grundlage ihres gemeinsamen Glaubens und ihrer Zusammenarbeit ist das Wort Gottes, wie es in Jesus Christus endgültig geoffenbart und in der Heiligen Schrift, Altes und Neues Testament, bezeugt ist. Ein wichtiger Ausdruck dieses Glaubens und der Suche nach Einheit ist das Ökumenische Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel (381 n. Chr.).

Durch die Zugehörigkeit wird die Selbständigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Leben und Ordnung sowie die Wahrnehmung eigener Anliegen der einzelnen Mitglieder und Gäste nicht berührt. Die Mitglieder wissen um die Notwendigkeit gegenseitiger Bereicherung und erkennen einander als Geschwister an. Sie wissen sich eins in der gemeinsamen missionarischen Verantwortung und verpflichten sich zu gemeinsamem Zeugnis in Wort und Tat, wo immer dies möglich ist.

 

  1. Zugehörigkeit

Mitglieder können Kirchen, christliche Gemeinschaften und Arbeitsbereiche werden, die die oben genannten Grundlagen anerkennen. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds bedarf der Zustimmung aller bisherigen Mitglieder.

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Main-Mömling-Elsava mit Sitz und Stimme in der Delegiertenversammlung sind derzeit:

  • Katholische Pfarreiengemeinschaft Christus der Weinstock
    (Erlenbach am Main, Mechenhard, Streit)
  • Katholische Pfarreiengemeinschaft Christus Salvator
    (Elsenfeld, Rück-Schippach, Eichelsbach)
  • Katholische Pfarreiengemeinschaft Lumen Christi entlang der Mömling
    (Obernburg, Mömlingen, Eisenbach)
  • Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Friedenskirche
    (Obernburg, Elsenfeld, Mömlingen, Großwallstadt)
  • Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Martin-Luther-Kirche
    (Erlenbach)
  • Rum-Orthodoxe Heiliger Paulus-Gemeinde
    (Patriarchat von Antiochien)
  • Griechisch-Orthodoxe Kirchengemeinde der Heiligen drei Hierarchen
    (Ökumenisches Patriarchat von Konstantinopel)
  • Krankenhausseelsorge
    (Erlenbach)

Kirchen oder christliche Gemeinschaften, die eine Mitgliedschaft nicht oder noch nicht eingehen wollen, können mit Zustimmung aller Mitglieder als Gäste mit beratender Stimme aufgenommen werden.

  

  1. Aufgaben und Ziele

Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Main-Mömling-Elsava übernimmt vornehmlich folgende Aufgaben:

  • Gegenseitiges Kennenlernen
  • Wahrnehmen und Entdecken unserer verschiedenen Traditionen
  • Abbau von Vorurteilen
  • Gegenseitige Information
  • Gemeinsames Zeugnis im Gebet und geschwisterlicher Dienst
  • Gemeinsames Handeln
  • Klären von Konflikten
  • Eintreten für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung
  • Eintreten für gemeinsame Anliegen der Mitgliedskirchen und -gemeinschaften in der Öffentlichkeit und der Politik
  • Unterstützung von ökumenischen Initiativen

Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Main-Mömling-Elsava ist bemüht die Anliegen der ökumenischen Bewegung auch auf Ortsebene zur Geltung zu bringen. Dabei sind die Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa (Charta Oecumenica) zu berücksichtigen. Möglichkeiten dazu sind:

  • Gemeinsame Gottesdienste und Feste zur Förderung christlicher Einheit
  • Aktivitäten im Rahmen der Erwachsenenbildung und Jugendarbeit
  • Bibelkreise
  • Arbeit im sozialen Bereich
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kontakt mit der ACK in Bayern

 

  1. Organe

Die Organe der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Main-Mömling-Elsava sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand.

Der Delegiertenversammlung gehören die von den Mitgliedskirchen (Kirchen und christlichen Gemeinschaften) und der Arbeitsbereiche entsandten Delegierten im nachfolgenden Schlüssel an:

  • Katholische Pfarreiengemeinschaften mit je 3 Delegierten
  • Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinden mit je 3 Delegierten
  • Orthodoxe Gemeinden mit je 2 Delegierten
  • Arbeitsbereiche (z.B. Klinikseelsorge) mit je 1 Delegierten/m

Einer der benannten Delegierten der Mitgliedskirchen soll ein/e Hauptamtliche/r sein. Alle Gruppierungen benennen 1 Ersatzdelegierte/n.

Die Delegierten werden für 3 Jahre in die Delegiertenversammlung entsandt. Die Delegiertenversammlung kommt zweimal jährlich zusammen.

Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt.

Er besteht aus 7 Personen. Dabei ist zu beachten, dass der Vorstand die Breite der in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Main-Mömling-Elsava mitwirkenden Kirchen und Arbeitsbereiche widerspiegelt.

Der Vorstand bestimmt aus seine Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n, welche die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Main-Mömling-Elsava nach Innen und Außen vertreten. Die Vorstandssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich.

Nicht stimmberechtigte Gäste des Vorstands, falls sie nicht als Mitglieder gewählt sind, sind die beiden Ökumenebeauftragten der katholischen und evangelisch-lutherischen Kirche sowie die orthodoxen Priester.

Der Vorstand kann Einzelpersonen in die Delegiertenversammlung berufen, wenn er wichtige Gründe für deren Mitarbeit sieht. Die Berufung ist durch die Delegiertenversammlung zu bestätigen. Die Berufenen haben danach Sitz und Stimme.

 

  1. Arbeitsweise

Zu den Sitzungen der Delegiertenversammlung wird schriftlich, auch elektronisch eingeladen.

Die Einladung erfolgt in der Regel 14 Tage vorher. Die Protokolle sollen zeitnah zur vergangenen Sitzung versandt werden.

Der Vorstand koordiniert die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Main-Mömling-Elsava.

Ein Mitglied des Vorstandes führt die laufenden Geschäfte. Der Ort der Geschäftsführung ist die Postadresse des jeweiligen Vorsitzenden.

Die Finanzierung der Arbeit wird durch Absprachen in der Delegiertenversammlung geregelt.

Bei ihren Beschlüssen strebt die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Main-Mömling-Elsava Einmütigkeit an. Diese Beschlüsse haben gegenüber den Mitgliedskirchen den Charakter von Empfehlungen. Beschlüsse bedürfen der Zustimmung der absoluten Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

 

  1. Änderung der Richtlinien

Änderungen der Richtlinien bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln aller Delegierten.

 

  1. Inkrafttreten

Die Richtlinien treten mit der Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Main-Mömling-Elsava am 20.10.2015 im Evangelischen Gemeindehaus in Erlenbach, Martin-Luther Platz 16 in Kraft.

 

Erlenbach, den 20. Oktober 2015